Kompetente Rechtsberatung für Praxisinhaber und solche, die es werden möchten
Die Kanzlei von Dr. Penne & Pabst betreut seit Jahren zahlreiche Mandanten, die aus Heilberufen kommen. Die dafür notwendigen Dienstleistungen wie Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Rechtsberatung liegen bei Penne & Pabst in erfahrenen Händen. Zwischen der Praxiseröffnung und der Suche nach einem Nachfolger liegen diverse Problemfelder, in denen kompetente und rechtssichere Beratung nötig ist.
Kompetente und umfassende Beratung rund um Heilberufe
Um eine Praxis in einem Heilberuf erfolgreich zu führen, ist heute mehr denn je sowohl unternehmerisches als auch organisatorisches Können notwendig. Schon in der frühen Gründungsphase sind Ärzte oder medizinische Fachkräfte damit konfrontiert, über Rentabilitätsfragen, Steuerfragen, Zulassungen, Behördenauflagen, Geldgeber oder die Mitgliedschaft in bestimmten Standesorganisationen nachzudenken. Der Wettbewerb in diesem Arbeitsfeld hat sich deutlich verschärft. Der ärztlichen Überversorgung im städtischen Bereich steht zunehmend eine Unterversorgung in ländlichen Regionen gegenüber. Bereits in der Planungsphase einer Praxiseröffnung oder -übernahme ist daher wichtig, zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen - beispielsweise über die Lage, die Finanzierung, Ausstattung und personelle Besetzung der geplanten Praxis. Rechnet sich eine Gemeinschaftspraxis heutzutage eher? Hat eine Landarztpraxis eine Chance, über Jahre rentabel zu arbeiten? Solche Fragen verlangen rechtzeitig eine seriöse Antwort. Unsere Kanzlei bietet auf dieser Webseite relevante Erst-Informationen zu Ihrer Praxisgründung. Wir widmen uns im persönlichen Gespräch Ihrem möglichen Verdienst, prüfen mögliche Finanzierungs- oder Förderungsmöglichkeiten oder analysieren und planen den betriebswirtschaftlichen Hintergrund Ihrer geplanten Praxisführung.
Von Praxisgründung bis zum Praxisverkauf - Wie beraten und betreuen Sie auf allen Stufen
Nutzen Sie unsere Erfahrung rund um Ärzte und Heilberufe. Wir sind zudem fibu-doc Partnerkanzlei. Fibu-doc erleichtert Ihnen Buchhaltung und Zahlungsverkehr im Praxisalltag.
Sie möchten eine Praxis im Heilberuf gründen
Als Existenzgründer in einem Heilberuf stehen Sie zukünftig im Kontext mit dem Marktgeschehen und seiner Dynamik. Von Ihrem unternehmerischen Geschick und Ihrem wirtschaftlichem Engagement hängt es ab, wie gut Ihre Praxis sich im angepeilten Marktsegment etablieren kann. Auch im Praxisbetrieb selbst sind Sie nie nur Arzt oder Physiotherapeut. Sie sind immer auch Unternehmer. Ihr Handeln muss entsprechend ausgerichtet sein.
Die Gründung einer ärztlichen Praxis ist zunächst einmal in wirtschaftlicher Hinsicht relevant. Bevor sich die Türen Ihrer Wartezimmer für Patienten öffnen, müssen Sie zahlreiche vertragsarztrechtliche oder berufsrechtliche, wirtschaftlich oder steuerrechtlich relevante Fragen abklären. Trotz aller vorgegebenen Rahmenbedingungen haben Sie noch genügend individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, um diese in die Konzeption Ihrer geplanten Praxis aufzunehmen. Unsere Kanzlei stellt Ihnen geeignete Praxismodelle vor. Wir entwickelt diese nach Ihren Vorstellungen weiter und bieten Ihnen Unterstützung in Sachen Zulassung bzw. Genehmigung durch Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen. Ohne eine intensive und fachkundig begleitete Vorbereitung könnten die Grundlagen zur Praxisgründung nicht ausreichend solide und zukunftssicher sein.
Für Ihren Niederlassungs-Fahrplan sind uns vier Punkte wichtig:
- die Frage, ob eine Praxis-Neugründung sinnvoll und finanzierbar ist
- die Prüfung, ob eine Praxisübernahme vielleicht angezeigter ist
- die Frage, ob für Sie der Beitritt zu bestehenden Berufsausübungsgemeinschaften oder einem medizinischen Versorgungszentrum infrage kommt
- oder die Frage, ob Sie einer bestehenden Praxisgemeinschaft beitreten möchten bzw. eine gründen möchten.
So oder so sind die wichtigsten Pfeiler Ihrer Praxisgründung im Business- und Finanzplan zu sehen. Auch der errechnete Investitionsrahmen und die finanziellen Sicherheiten müssen abgesteckt werden. Sind die Niederlassungsvoraussetzungen geprüft, der Bedarfsplan und die Niederlassungsmöglichkeiten untersucht worden, helfen wir Ihnen bei
- der Planung Ihrer Praxisniederlassung samt der notwendigen Standortanalyse
- der Erstellung eines detaillierten und tragfähigen Businessplans
- der Praxisbewertung, z. B. wenn Sie in eine bereits bestehende Praxis eintreten möchten
- der Erstellung von Investitions-, Finanzierungs- und Rentabilitätsplänen
- der Beantragung infrage kommender Fördermittel
- der Beratung über die geeignete Rechtsform
- oder den Gesprächen mit verschiedenen Bankinstituten, die eine Kreditvergabe prüfen sollen.
Was könnten Sie in Ihrem Heilberuf verdienen?
Das monatliche Einkommen in einer Arztpraxis ist an viele Faktoren gekoppelt. Zu berücksichtigen sind beispielsweise vorgegebene Budgetierungen, betriebswirtschaftliche Kosten und anfallende Steuerlasten. Mit dem Tag der Praxiseröffnung, der Praxisübernahme oder dem Abschließen eines Gesellschaftsvertrages legen Sie die wichtigsten Grundlagen für Ihre Zukunft. Das gilt für mittelfristige ebenso wie für langfristige Bindungen und Pläne. Im Medizinstudium und in der bisherigen ärztlichen Praxis haben Sie es allerdings kaum mit betriebswirtschaftlichem Wissen zu tun gehabt. Jetzt benötigen Sie aber solides kaufmännisches Format. Versichern Sie sich daher von Anfang an der besten fachlichen Unterstützung, die Sie erhalten können. Unsere Kanzlei empfiehlt sich schon wegen Ihrer fachlichen Kompetenz.
Ihr zukünftiger Verdienst errechnet sich durch einflussnehmende Faktoren wie
- die anfallenden Investitionskosten
- die monatlichen Betriebskosten (z. B. für Miete, Personalkosten, Abschreibungen für medizinische Geräte oder die Praxiseinrichtung)
- oder das eigene Leistungsprofil.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen jede gewünschte Hilfe und Beratung, um diese Fragen schon im Vorfeld zu klären. Wir greifen dabei auf verlässliche Eckwerte zurück, die das "Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland" (ZI) in regelmäßigen Zeitabständen veröffentlicht. Damit haben wir eine gute Grundlage, um mit realistischen Werten arbeiten zu können. Diese Daten haben sich aufgrund von ausgewerteten Datensätzen von 4.000 Praxen in Deutschland ergeben.
Zusätzlich können wir die Kennzahlen zur ärztlichen Vergütung oder Bedarfsplanung hinzuziehen, die durch den "Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen" zur Verfügung gestellt werden. Der quartalsweise erscheinende Honorarbericht sowie die relevanten Kennzahlen der kassenärztlichen Bundesvereinigung dienen uns ebenfalls. Der Gesetzgeber hat mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" dafür Sorge getragen, dass es für uns einsehbare Berichte über Honorarverteilung, Gesamtvergütungen, Bereinigungssummen oder Honorarverteilungen je Arzt oder Ärztegruppe gibt. Zudem kann es auch regionale Unterschiede geben, die bei der Bewertung von realistischen Honorarberechnungen berücksichtigt werden müssen.
Finanzierungshilfen beantragen und Fördertöpfe anzapfen
Unabhängig davon, ob Sie demnächst eine neue Praxis einrichten müssen oder eine bereits bestehende Praxis übernehmen und mit moderneren medizinischen Gerätschaften und Möbeln ausstatten möchten, können sich die anfallenden Investitionskosten im sechsstelligen Bereich bewegen. Um diesen Finanzbedarf zu decken, ist neben der wahrscheinlichen Kreditaufnahme auch die Beantragung geeigneter öffentlicher Fördermittel zu bedenken.
Ein erster Überblick über Fördermöglichkeiten für Praxiseröffnungen bietet sich hier. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten auf dem Weg zur eigenen Praxisniederlassung Fördermöglichkeiten. Besonders interessant sind die Finanzierungshilfen durch die KfW-Bank. Der Unternehmerkredit der KfW-Bank kann notwendige Anschaffungen bis zum Maximalbetrag von zehn Millionen Euro finanzieren helfen. Der Zinssatz ist sehr günstig. Er richtet sich allerdings an der Bonität Ihrer geplanten Praxis aus. Außerdem bleibt die Anlaufzeit komplett tilgungsfrei. Wichtig ist auch, dass der Kreditnehmer bei einem KfW-Kredit größere Teilbeträge jederzeit auch vor dem Ablauf der Kreditlaufzeit tilgen kann. Mit einem Kredit der KfW können Praxisinhaber oft neben der benötigten Praxisausstattung auch die laufenden Mieten oder die Gehälter der ersten Monate finanzieren.
Unsere wichtigste Dienstleistung in diesem Bereich besteht darin, Ihnen begehbare Pfade durch den "Fördergeld-Dschungel" zu ebnen. Außerdem ebnen wir Ihnen den Weg zur Beantragung und Erlangung der angepeilten Fördermittel. Sinnvoll ist es, dass zukünftige Praxisinhaber ihre eigenen Liquiditätsdaten kennen. Außerdem sollten Sie bereits vor einer Praxiseröffnung finanzielle Rücklagen für spätere Investitionen bilden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Analyse Ihrer derzeitigen Finanzlage. Wir entwickeln mit Ihnen eine tragfähige Finanzierung, die Ihr Vorhaben auf Jahre hinaus absichert. Insbesondere sollte die monatlichen Zins- bzw. Tilgungsrate Ihren derzeitigen finanziellen Möglichkeiten angepasst sein. Wir sorgen dafür, dass Sie gegebenenfalls auf einen ausreichend großen Sicherheitspuffer zurückgreifen können.
Betriebswirtschaftliche Beratung als Grundlage zum Erfolg
Ein Arzt hat als Praxisunternehmer die Freiheit, unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Diese haben allerdings fast immer Auswirkungen auf steuerrechtliche Aspekte. Um in Finanzangelegenheiten nicht plötzlich von sicherem Boden in gefühlten Treibsand zu geraten, sollten Sie vor jeder Ihrer Entscheidungen, die Langzeitwirkungen oder eine größere Tragweite haben, mit einem unserer Kanzleimitarbeiter über eventuell eintretende steuerrechtliche Konsequenzen sprechen. Als Unternehmer im Arztberuf unterliegen Sie naturgemäß den gesetzlichen Steuer- und Aufzeichnungspflichten. Ihre Einkommenssteuer errechnet sich aus der Summe der Einkünfte bzw. Umsätze Ihrer Praxis minus der abzugsfähigen Aufwendungen. Diese umfassen beispielsweise
- alle durch den Praxisbetrieb verursachten Aufwendungen (Betriebsausgaben)
- alle Aufwendungen, die zum Einnahme-Erwerb, der Erwerbssicherung und dem Erhalt der Einnahmen dienen (Werbungskosten)
- alle Ausgaben, die zwar der privaten Lebensführung dienen, aber vom Gesetzgeber als abzugsfähig erklärt wurden (Sonderausgaben)
- sowie alle Krankenhauskosten oder die finanzielle Unterstützung bedürftiger Verwandter etc, die als außergewöhnliche Kosten gelten (außergewöhnliche Belastungen).
Zu berücksichtigen sind dabei die zumutbaren Eigenbelastungen und die geltenden Freibeträge.
Ärzte mit eigener Praxis unterliegen außerdem manchmal der Gewerbesteuer. Dabei gilt: Jede ärztliche Tätigkeit wird steuerrechtlich als selbstständige Tätigkeit nach § 18 EStG eingestuft. § 1 Abs. 2 BÄO legt zwar ausdrücklich fest, dass der ärztliche Beruf kein Gewerbe darstellt. In manchen Ausnahmefällen werden aber trotzdem Gewerbesteuern fällig - beispielsweise, wenn Ärzte sich nach Praxisschluss mit eher untypischen ärztlichen Tätigkeiten befassen oder selbst hergestellte Arzneien, Nahrungsergänzungsmittel und andere Heilmittel verkaufen möchten.
Ein Gewerbe ist auch gegeben, wenn Ärzte entgeltlich Termine vergeben oder frei verkäufliches Untersuchungsmaterial an Patienten verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Entgelt dafür offen geleistet oder unter der Hand abgerechnet wurde. Eine gemischte gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit kann gegeben sein, wenn Ärzte verschieden zu bewertende Leistungen im Rahmen der "integrierten Versorgung" ausüben. Der Tatbestand der Gewerblichkeit kann außerdem gegeben sein, wenn es zu einer dauerhaften Anstellung fachfremder Mediziner in der eigenen Praxis kommt. Der Praxisinhaber muss im Rahmen seiner Praxisorganisation sicherstellen, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse maßgeblich auf sämtliche Tätigkeiten allee Mitarbeiter Einfluss nehmen kann. Jede im Rahmen der Praxistätigkeit erbrachte Leistung muss daher im Sinne des Praxisinhabers sein und dessen persönliche "Handschrift" tragen.
Umsatzsteuern sind ein heißes Thema. Grundsätzlich sind ärztliche Heilbehandlungen zwar umsatzsteuerfrei. Gemeint sind damit aber nur ärztlichen Tätigkeiten, die präventiv, diagnostisch oder therapeutisch gegenüber bereits bestehenden oder möglichen Krankheiten erbracht werden. Durch das "Vertragsarztrechtsänderungsgesetz" haben sich aber Strukturänderungen auf dem Gesundheitsmarkt ergeben. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlich vorgegebenen Budgetierungen. Deswegen müssen zahlreiche Mediziner ihren mediziniaschen Leistungskatalog häufig erweitern. Die Honorarzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung decken die wirtschaftlichen Kosten oft nicht mehr ab. Durch sogenannte "IGeL"-Leistungen für Selbstzahler oder eine Kooperation mit Ärzteverbünden erbringen viele Praxen zusätzliche Leistungen, die oft der Umsatzsteuer unterliegen.
Der Gesetzgeber hat aber auch durch die Änderung des Vertragsarztrechts neue Möglichkeiten geschaffen, die die Ausübung des ärztlichen Berufs attraktiver machen. Heutzutage können beispielsweise Vertragsärzte eine Zweigpraxis einrichten und dort Ärzte einstellen. Sie können Berufsausübungsgemeinschaften gründen bzw. aus mehreren interessanten Kooperationsformen auswählen. Unsere Kanzlei berät Sie gerne über entsprechende Möglichkeiten.
Vermögensplanung und Altersvorsorge
Last but not least spielt die Vermögensplanung eine wichtige Rolle in Ihrem Praxisleben. Ohne Ihre Ziele im Blick zu behalten, können Sie keine sinnvolle und zielgerichtete Strategie für die Sicherung Ihres Alters entwickeln. Zu bedenken sind eventuelle berufliche Risiken und mögliche gesundheitliche Probleme, familiäre Verpflichtungen und gewünschte Kapitalreserven für private Immobilienkäufe. Nicht umsonst verpflichten der Gesetzgeber und die kreditgebenden Banken alle Praxisinhaber dazu, die berufliche und private Existenz gut genug abzusichern. Unsere Kanzlei berät Sie auch in Fragen der privaten Vermögens- und Liquiditätsplanung sowie bei einer irgendwann anstehenden Praxisnachfolge oder -aufgabe.
Ihre private Vermögens- und Liquiditätsplanung fußt auf Ihrem fachlichen Wissen und Ihrer medizinischen Professionalität. Ebenso professionell sollten Sie mit unserer fachkundigen Unterstützung Ihre privaten Belange verwalten. Die mangelnde Liquidität Ihrer Praxis hat unmittelbare Auswirkungen auf ihre private Situation. Unsere Kanzlei berechnet mit Ihnen zusammen, wie hoch Ihre finanziellen Rücklagen für Notfälle sein sollten, und wie Sie in jeder Situation Ihre Liquidität sicherstellen. Fragen nach Ihrem Vermögen sind dabei ebenso wichtig wie die möglichst risikoarme Verteilung der vorhandenen Werte, die Höhe Ihres eigenen Einkommens oder die Höhe Ihrer finanziellen Verpflichtungen in den nächsten Jahrzehnten. Auch die Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang.
Auch bei der Praxisnachfolge sind rechtliche und steuerliche Gesichtspunkte zu beachten. Unsere Kanzlei berät viele Mediziner, die in den kommenden Jahren eine Praxisaufgabe planen, schon Jahre im Voraus. Um die Praxis unter optimalen Bedingungen an einen anderen Arzt abzugeben, ist rechtzeitige Planung ebenfalls elementar. Wir helfen bei
- der realistischen Praxisbewertung (objektiv und subjektiv)
- der Analyse alternativer Möglichkeiten für die Praxisnachfolge
- allen sozialrechtlichen Aspekten der Praxisübernahme
- der rechtssicheren Vertragsgestaltung inklusive der miet- oder arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte
- oder sämtlichen steuerrechtlichen Komponenten bei der Praxisabgabe.
Mit einer Praxisauflösung oder -übergabe ist ein komplexes Konglomerat von aufzulösenden Verträgen und verschiedensten Überlegungen finanzieller Art verbunden. Unter anderem fallen steuerrechtliche Aspekte durch eventuelle Veräußerungsgewinne oder die Relevanz von Veräußerungsfreibeträgen ins Auge. Die notwendigen Kenntnisse, um einen Weg durch diesen Dschungel zu bahnen, sind Ihnen sicher nicht vertraut. Dafür können Sie sich aber auf unsere Kanzlei verlassen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Praxisübergabe oder -aufgabe.